Samstag, 14. Dezember 2013

Änderung der Niederschrift zur Gemeindevertretung vom 2.10.2013

Link zur Niederschrift über die Gemeindevertretung vom 2.10.2013:
http://www.langballig.de/media/custom/132_1432_1.PDF?1382075544

Die Niederschrift über die Gemeindevertreterversammlung vom 2.10.2013 war unter Punkt 6 (LED-Beleuchtung) in wesentlichen Teilen unvollständig. Folgende Änderung des 1.Absatzes wurde einstimmig auf der folgenden GV-Sitzung am 11.12.13 auf Antrag von Gemeindevertreter Nils Pfeiffer beschlossen.

Einwendung zur Niederschrift der GV vom 2.10.13
zu Punkt 6: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

Neufassung des 1. Absatzes:
In den vorherigen GV-Sitzungen vom 23.1.13 und 21.2.13 standen die anwesenden Gemeindevertreter  einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik positiv gegenüber. Die Beauftragung eines Energieberaters für die Aufstellung eines für einen Förderantrag notwendigen Sanierungskonzeptes, das dieser bis Ende März 2013 vorlegen sollte, würde befürwortet.
Die danach getroffene Auswahl über Art und Umfang des Austausches der Straßenbeleuchtung, die Ausschreibung, der Kooperationsvertrag mit Nachbargemeinden sowie die Auftragsvergabe  erfolgte ohne Kenntnis und ohne Beschluss der Gemeindevertretung.  Am 9.8.13 erfolgte die Submission in einer beschränken Ausschreibung. Für die Gemeinde Langballig wurden 39 Lichtpunkte zur Umstellung beantragt. Die Ausschreibung hat Kosten von 17.681 Euro ergeben, der Anteil der Gemeinde an den Kosten für den Fachplaner wird auf 1.100 Euro geschätzt. Eine Zuweisung aus Bundesmitteln in Höhe von 3.536 Euro wurde zugesagt. Die Zuschlagsfrist endete am 23.8.13. Der Bürgermeister hat den Auftrag erteilt und habe von seinem Eilentscheidungsrecht Gebrauch gemacht.
In der anschließenden Beratung stellte Gemeindevertreter Nils Pfeiffer alternative Umrüstungsmöglichkeiten vor, die anstelle einer Erneuerung des kompletten Lampenkopfes nur den Austausch des Leuchtmittels beinhaltete. Diese als Retrofit bezeichnete Lösung sei wesentlich kostengünstiger und führe bereits nach zwei Jahren zur Amortisation, während sich der Austausch der Lampenköpfe unter Berücksichtigung der Zuschüsse erst nach durchschnittlich zwölf Jahren amortisiere. Der Vorschlag des Gemeindevertreters Christian Schümann, der beauftragten Firma Brandt diese Alternative vorzuschlagen und zu testen, wurde nicht weiterverfolgt, nachdem der leitende Verwaltungsbeamte Reinhard Schmeiduch erläuterte, dass nach einer erfolgten Ausschreibung über den Austausch der Lampenköpfe auch dazu der Auftrag erteilt werden müsse. Außerdem sei die Umrüstung möglicherweise schon begonnen. Bürgermeister Peter Dietrich Henningsen erklärte, dass nur bei Austausch des gesamten Lampenkopfes der Bundeszuschuss in Höhe von 20% gezahlt würde. Außerdem könne man so mit Fördermitteln marode Lampenköpfe ersetzen und erreiche möglicherweise durch eingesparte Reparaturen eine kürzere Amortisationszeit. Eine Begründung für die Auftragsvergabe als Eilentscheidung und eine anschließende unverzügliche Unterrichtung der Gemeindevertretung entsprechend § 50 Abs.3 der Gemeindeordnung erfolgte nicht.

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