Montag, 14. Juli 2014

Infos zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung in Langballig.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Langballig,
in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 2.7.2014 fielen wichtige Entscheidungen zur weiteren wohnbaulichen Entwicklung in Langballig. Im Flensburger Tageblatt wurde zwei Tage später darüber berichtet. Ergänzend möchte ich noch einiges hinzufügen, das den Entscheidungsprozess erläutern soll.
Für viele ist es sicherlich schwer nachzuvollziehen, warum sich der Startschuss für die Erschließung eines neuen Baugebietes so lange verzögert hat, wo es doch im April vergangenen Jahres bereits den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für ein fertig geplantes Baugebiet nördlich Löthrönn, genannt „Rönne“, gegeben hat.
Am 28. Mai 2013 wandte sich der Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Fläche südlich Gaisberg, „Norderlück“ genannt, schriftlich an die Gemeindevertretung, die Verwaltung und die zuständigen Landes- und Kreisbehörden und erklärte, dass er über den Verkauf von „Norderlück“ und der damit möglicherweise verbundenen Aussiedlung seines Betriebes zur Zucht und Aufzucht von Schweinen bereit sei.
Die neue Gemeindevertretung war gerade gewählt. Vier Wochen später erfolgte die konstituierende Sitzung; dann kam die Sommerpause. Es dauerte eine Weile, bis dieses Thema erstmals auf der Tagesordnung stand. Egal wen man in der Gemeindevertretung fragte, alle, auch der Bürgermeister, zeigten sich erfreut: denn „Norderlück“ sei ja die Fläche, wo man schon seit langem bauen wollte. Nur der Eigentümer habe immer abgelehnt. Viele waren skeptisch, ob es diesmal wirklich zu einer Einigung mit dem Flächeneigentümer kommen würde.
Die zuständigen Planungsbehörden reagierten auf das Verhandlungsangebot des Flächeneigentümers von „Norderlück“ und stoppten die Planungen zu „Rönne“. Dies wurde nach einer Ortsbesichtigung der Planungsbehörden Anfang November 2013 bekräftigt, und die Gemeinde wurde aufgefordert, ernsthafte Verhandlungen  mit dem Flächeneigentümer zu führen, da die Fläche „Norderlück“ aufgrund ihrer zentralen Lage im Ort besser für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet sei als „Rönne“. Nur bei einem Scheitern der Verhandlungen käme „Rönne“ noch in Frage.
In den nun folgenden Gesprächen zwischen Mitgliedern der Gemeindevertretung und dem Flächeneigentümer stellte sich das Problem dar, warum von dem Flächeneigentümer keine schnelle und bedingungslose Zusage zum Verkauf von ca. 2 ha seines Landes für die geplanten Baugrundstücke zu bekommen war.
Für ihn ging es auch darum, die weitere Zukunft seines Hofes mitzuplanen.
Wie verträgt sich eine näher an den Betrieb heranrückende Bebauung mit den dort erzeugten Geruchsemissionen? Wie funktioniert eine Aussiedlung des Betriebes? In welchen Schritten kann sie durchgeführt werden? Wohin kann sie erfolgen? Welche Emissionen verträgt der neue Standort? Was kostet die Aussiedlung? Berechnungen, Gutachten und viele Gespräche waren dazu erforderlich.
Der wirklich große Knackpunkt an der Geschichte war aber: Wie verteilt man die Kosten für eine Betriebsaussiedlung langfristig auf eine Fläche, wenn man gar nicht weiß, wie groß die Fläche ist, die sich in den nächsten ca. 2o Jahren als Bauland verkaufen lässt? Würde man die Kosten der Aussiedlung allein auf die jetzt benötigten 2 ha verteilen, die Grundstücke wären viel zu teuer und nicht verkäuflich.
Der Flächeneigentümer kann die Kosten also nur auf eine viel größere Fläche umlegen, und darauf vertrauen, dass diese irgendwann tatsächlich bebaut wird. Eine Garantie dafür darf die Gemeinde ihm aus rechtlichen Gründen nicht geben. Die Gemeinde ist frei in ihrer Entscheidung, wo sie sich jeweils weiter entwickeln will. Was sie aber machen kann, ist den Flächennutzungsplan für ein etwa doppelt so großes Gebiet aufzustellen und damit zu signalisieren: Die Gemeinde soll sich auch in Zukunft, wenn es wieder neue Baukontingente gibt, hier weiterentwickeln.
Nach vielen Gesprächen mit möglichen Investoren, hat uns der Flächeneigentümer in der vorletzten Woche eine sehr transparente Lösung vorgestellt, die gleichzeitig garantiert, dass der erzielte Gewinn nicht an ferne Investoren abfließt, sondern hier vor Ort bleibt.
Investor ist der Sohn des Flächeneigentümers, der das entsprechende Land kauft und erfahrene Firmen mit der Planung, Erschließung und Vermarktung beauftragt.
Um das alles zu erarbeiten und zu klären, bedurfte es einiger Zeit, was von einigen beanstandet wurde. Ich denke, dass der ganze Prozess im letzten Jahr etwas schleppend anfing, und der eine auf den anderen wartete, aber in diesem Jahr keine unnötigen Verzögerungen auftraten. Von einer Hinhaltetaktik war hier nichts zu erkennen. Damit es nun auch weitergehen kann, fehlte der  Startschuss von der Gemeindevertretung. Daher hatten die Fraktionen der SPD, des SSW und der BÜRGERLISTE die Entscheidungen über die Rückabwicklung „Rönnes“ und den Aufstellungsbeschluss zu „Norderlück“ für diese Sitzung der Gemeindevertretung beantragt. Denn alle weiteren Planungen, die erfolgen müssen, kosten Geld. Keiner kann vom Investor erwarten, dass er teure Gutachten, Vermessungen und Planungen in Auftrag gibt, während die Gemeinde noch nicht weiß, ob sie nun lieber auf „Rönne“ oder auf „Norderlück“ baut. Alle bisherigen Abstimmungen dazu sprachen sich zwar deutlich für „Norderlück“ aus, waren aber letztendlich völlig unverbindlich.
Natürlich waren die Planungen zu „Rönne“ schon abgeschlossen, worauf die „Rönne“-Befürworter gerne hinwiesen. Trotzdem wurde von den Behörden das Genehmigungsverfahren gestoppt, weil die innerörtliche Entwicklung Vorrang hat. Das durfte also kein Entscheidungsgrund sein, ebenso wenig wie mögliche Schadenersatzforderungen des dortigen Erschließungsträgers, die nach gängiger Rechtsprechung abgewiesen werden. Für eine hundertprozentige Sicherheit müsste man ggf. den Richterspruch in letzter Instanz in einigen Jahren abwarten.
Etwas zu kurz kam auch die Betrachtung, was mit der Schweinezucht im Ortskern passiert, wenn auf „Norderlück“ nicht gebaut wird. Eine Verlegung der Schweinezucht und damit ein völliger Neuaufbau an anderer Stelle ist für den Betreiber unwirtschaftlich, wenn es zu keinen Einnahmen aus dem Landverkauf kommt. Dann wäre eine Modernisierung und Erweiterung des hiesigen Standortes wahrscheinlicher. Rückt andererseits die Bebauung näher an seinen Betrieb heran, macht eine Erweiterung wegen der dann wachsenden Problematik mit den Geruchsemissionen keinen Sinn mehr. Eine vollständige Schließung des Betriebes bereits nach dem ersten Bauabschnitt wird es zwar auch nicht geben, aber eine schrittweise Verlagerung wird beginnen und damit auch eine Reduzierung der Geruchsemissionen.
Schließlich galt es auch noch an die weitere bauliche Entwicklung nach 2020 zu denken. Man spricht davon, dass die Vergabe von weiteren Wohnbaukontingenten nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip, sondern nach der Qualität des Standortes erfolgen soll. Dann ist es möglicherweise von Vorteil, im Ortskern Bauland zur Verfügung zu haben, denn eine Zersiedlung wird von den Behörden abgelehnt. Auch kann ich mir den Bau von Seniorenwohnungen am Ortsrand schlecht vorstellen. Sollen sich denn ausgerechnet die Älteren motorisieren, um Arzt oder Kaufmann zu erreichen?
Das Abstimmungsergebnis fiel dann auch überzeugend aus:
Für die Aufhebung der Planungen zum Baugebiet „Rönne“ gab es neun Ja-Stimmen, vier Gegenstimmen und eine Enthaltung. Für den Aufstellungsbeschluss zu „Norderlück“ gab es dann zehn Ja-Stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Pfeiffer
Aktive BÜRGERLISTE Langballig

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